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Haben Sie schon einmal über Lohn - Outsourcing nachgedacht?
Sind Sie den Ärger durch die sich ständig ändernden Gesetze und die Prüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialkassen nicht leid?*
Diese Probleme können wir Ihnen abnehmen. Wir kümmern uns um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Bei Bedarf fungieren wir sogar als Ihr Personalbüro.
Wir arbeiten mit den professionellen Programmen der DATEV eG. Für Prüfungen nutzen wir eine Archiv-CD. Damit können wir Ihnen ein besonderes Maß an Daten- und Prüfungssicherheit garantieren.
Gleichgültig wie viele Arbeitnehmer Sie beschäftigen, wir machen Ihnen ein flexibles und attraktives Angebot das jedem Vergleich standhält. Und für Auskünfte zu dem sich permanent ändernden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
*Zur Rettung unseres Sozialsystems gilt beispielsweise ab 1.April 1999 die Geringverdienergrenze nur noch für Auszubildende. Sie lag ab 1.Januar 2002 bei 325 € monatlich, ab 1.April 2003 wurde sie auf 400 € angehoben und ab 1.August 2003 wieder auf 325 € gesenkt, § 20 Abs. 3 SBG IV.
Und verwechseln Sie bitte nicht diese Geringverdienergrenze mit der 400 € Geringfügigkeitsgrenze. Hier wurde ab 1.April 2003 die bisherige Grenze von 325 € auf 400 € monatlich angehoben, sie gilt immer noch!
Und dann gibt es da noch die Gleitzonenregelung der Mini-Jobber (= niedrigere Arbeitnehmerbeiträge im Bereich von 400,01 bis 800 €), sie gilt natürlich nicht für Auszubildende.
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