LohnPerfekt - Dr. Leifert GmbH Lohnabrechnungen Gehaltsabrechnungen

Online Publikationen / Senden mit Elster

Der 01. Januar 2005 stellt für alle Arbeitgeber und selbständige Unternehmer eine Zäsur dar. Ab diesem Stichtag sind Sie nämlich grundsätzlich verpflichtet, Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an Ihr zuständiges Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln. "Grundsätzlich" ist gewissermaßen als Pflicht zu verstehen. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag von der elektronischen Übermittlung absehen (§ 41 a EStG und § 18 UStG).

Das neue Verfahren gilt unabhängig davon, ob Sie die Steueranmeldungen monatlich, quartalsweise oder nur jährlich abgeben. Sofern wir diese Arbeit für Sie übernehmen, ändert sich für Sie nichts. Erledigen Sie die Lohnabrechnung selbst, sind die technischen Anforderungen relativ gering. Das erforderliche Programm für die Datenübertragung mit dem bezeichnenden Namen "Elster" erhalten Sie von der Finanzverwaltung kostenlos auf CD-ROM oder im Internet unter www.elster.de. Vor der ersten elektronischen Steueranmeldung müssen Sie Ihrem Finanzamt eine "Teilnahmeerklärung zur Datenübermittlung" senden, die in "Elster" als Formular enthalten ist.

Neben der Lohnsteueranmeldung müssen Sie erstmalig für 2005 bis zum 28. Februar 2006 auch die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. § 41 b EStG regelt im einzelnen, welche Angaben der Datensatz enthalten muß. Voraussetzung für die Datenübertragung ist wiederum, daß Sie für jeden Arbeitnehmer aus Name, Vorname und Geburtsdatum ein Ordnungsmerkmal (sog. eTIN) bilden. Entsprechende Informationen müßte Ihre Lohnbuchhaltungssoftware enthalten. Ist das nicht der Fall, können Sie auch im Internet unter www.elster-lohn.de nachsehen. Anders als bisher entfällt ab 2005 die Erteilung der Lohnsteuerbescheinigung auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte. Statt dessen müssen Sie Ihren Arbeitnehmern einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aushändigen, auf der auch die eTIN enthalten ist.

Ohne Elster geht es also nicht. Mit dem Elster-Programm können Sie Ihre Voranmeldungen und Steuererklärungen am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt mit Elster per Internet an die Steuerverwaltung übermitteln. Jammern ist nicht angebracht. Der Verzicht auf Papier hat Vorteile. Porto und Faxgebühren entfallen, die Fristen lassen sich bis zum letzten Tag ausnutzen und die Bearbeitungszeiten im Finanzamt sollen kürzer werden.

Autor: Dr. Hans Leifert, Emailadresse von Herrn Leifert, Mannheim